Erneuerung GAV-Personalverleih 2024 – 2027

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih für die nächsten vier Jahre geeinigt. Er bringt höhere Mindestlöhne (+3,2% in 2024) mit einem automatischen Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre. Die Sozialpartner beantragen, dass der im Kontext der Flankierenden Massnahmen relevante Gesamtarbeitsvertrag vom Bundesrat erneut als allgemeinverbindlich erklärt wird, damit er weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen leisten kann. Die vollständige Medienmitteilung von Swissstaffing ist hier ersichtlich.

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Ausbildung, Lehre, 3. Lehrjahr