GAV Personalverleih 2019-2020: Neue Mindestlöhne ab 2020

Über 300‘000 Menschen unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Damit ist er der grösste GAV in der Schweiz. Sein Abschluss im Jahr 2012 war für die Temporärbranche ein Meilenstein. Ein ausgeklügeltes Regelwerk sorgt für Balance zwischen sozialer Sicherheit für Mitarbeitende und Flexibilität für Unternehmen. Im Herbst 2018 haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Vertrag geeinigt. Der neue GAV Personalverleih (GAVP 2019-2020) trat per 1. Januar 2019 in Kraft, mit Gültigkeit bis Ende 2020. Der (GAV) Personalverleih sieht ab 2020 eine Erhöhung der monatlichen Mindestlöhne vor. Die entsprechenden Mindestlöhne sind im GAV Gesetzestext festgehalten. Hier finden Sie den aktuellen Flyer.

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