GAV Personalverleih per 01.03.2024 allgemeinverbindlich erklärt

Der AVE-Beschluss des Bundesrats für die Erneuerung des GAV Personalverleih liegt nun vor. Dies bedeutet, dass der neue GAV Personalverleih 2024-27 per 1. März 2024 allgemeinverbindlich erklärt wird. Die Bestimmungen des neuen GAVP und insbesondere die neuen Mindestlöhne 2024 und der neue GAVP-Beitrag (AN: 0,4% / AG: 0,4%) werden per 1. März 2024 umgesetzt. Hier gehts zu den aktuellen GAV-Personalverleih-Informationen.

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Liebe Mitarbeiter/Innen Gerne informieren wir euch bzgl. Lohnzahlung im Dezember 2021. Das Salär bis 19.12.2021 inkl. 13. Monatslohn wird am 20.12.2021 überwiesen. WICHTIG: die Stundenrapporte müssen bis am 20.12.2021 08.00 Uhr bei uns eingetroffen sein. Das Salär vom 20.12.2021 bis 31.12.2021 wird am 05.01.2022 überwiesen. Auch informieren wir euch, dass wir vom 24.12.2021 bis 02.01.2022 Betriebsferien haben. Ab dem 03.01.2022 sind wir wieder wie gewohnt für euch da. An dieser Stelle danken wir allen für den tollen geleisteten Einsatz und wünschen besinnliche und frohe Festtage.