Höhere Beiträge Erwerbsersatz (EO) per 1. Januar 2021

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vorlage tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Dies bedeutet, dass der Beitrag an die EO von heute 0.45% auf 0.50% erhöht werden muss.

Somit wird der Beitragssatz für AHV/IV/EO von heute 10.55% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (5.275% für jede Partei) per 01.01.2021 auf 10.60% erhöht (5.300%). weiterlesen…

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