neue EU-Datenschutzverordnung ab 25. Mai 2018
Liebe Kunden und Mitarbeiter
Ab 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union strengere Datenschutzvorschriften. Die Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend «DSGVO») wird in den 28 EU Mitgliedstaaten und den Vertragsstaaten des EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) direkt anwendbar. Damit werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten vereinheitlicht. Die Unternehmen müssen zahlreiche neue Pflichten einhalten, die allerdings mit einem verhältnismässigen Aufwand erfüllt werden können.
Aufgrund des Marktortprinzips hat die DSGVO auch extraterritoriale Wirkung und ist sie auch auf Unternehmen ausserhalb der EU anwendbar, wenn diese Waren- oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU beobachten. Die DSGVO hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Schweiz und hat u.a. eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz ausgelöst (DSG), in welche einige Punkte der DSGVO einfliessen werden; das revidierte DSG wird voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Aufgrund dessen, wurden unsere AGB’s und Rahmenarbeitsvertrag angepasst. Bei Fragen oder Unklarheiten, stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur neuen EU-Datenschutzverordnung sind unter https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/ verfügbar.