Neue Spielregeln für unseren Aus- und Weiterbildungs-Fonds Temptraining

Ab 1. April 2019 werden die Leistungen für unseren Aus- und Weiterbildungsfonds angepasst resp. erweitert. Nachfolgend listen wir gerne die Neuerungen auf:

  1. Leistungen abhängig der Arbeitsdauer neue Stufen eingeführt damit auch diejenigen profitieren können, welche wenig und länger arbeiten:
    • Bei 176 Stunden (ca.1 Monat) gearbeitet = CHF 250.-Lohnausfall
      Bei 352 Stunden (ca.2 Monate) gearbeitet = CHF 750.-Lohnausfall
      Bei 528 Stunden (ca.3 Monate) gearbeitet = CHF 1‘250.-Lohnausfall
      Bei 704 Stunden (ca.4 Monate)gearbeitet = CHF 1‘750.-Lohnausfall
      Bei 880 Stunden (ca. 5 Monate) gearbeitet = CHF 2’250.-Lohnausfall
  2. Lohnausfallentschädigung (EO) neue Stufen eingeführt damit auch diejenigen profitieren können, welche wenig und länger arbeiten:
    • Bei 176 Stunden (ca.1 Monat) gearbeitet = CHF 500.-Weiterbildung
      Bei 352 Stunden (ca.2 Monate) gearbeitet = CHF 1‘000.-Weiterbildung
      Bei 528 Stunden (ca.3 Monate) gearbeitet = CHF 2‘000.-Weiterbildung
      Bei 704 Stunden (ca.4 Monate) gearbeitet = CHF 4‘000.-Weiterbildung
      Bei 880 Stunden (ca. 5 Monate) gearbeitet = CHF 5’000.-Weiterbildung
  3. Wartefrist von 12 Monaten wurde gestrichen damit Weiterbildungswillige nicht warten müssen und aktive Wartefristen per Inkrafttreten des Reglements aufgehoben.
  4. Finanzierung von Fern-und Onlinekursen werden akzeptiert da künftig mit der Digitalisierung neue Bildungsangebote entstehen.
  5. Finanzierung von CAS-, DAS-und MAS-Bildungen an Hochschulen wieder eingeführt um Angebot attraktiver zu machen.
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