Neuer GAV für die Temporärbranche
Ab April 2016: Neuer GAV für die Temporärbranche
Liebe Kunden der Adato AG
Die Sozialpartner haben sich mit unserem Branchenverband swissstaffing geeinigt:
Ab 1. April 2016 soll für den Personalverleih ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten. Das SECO ist nun dabei, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu prüfen.
Um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, wird der bestehende GAV voraussichtlich bis am 31. März 2016 verlängert. Was ändert sich?
Mehr Flexibilität: Zuschlagspflicht erst ab 9,5 Stunden
Vielfach sind Temporärarbeitende dann im Einsatz, wenn die Ressourcen eines Unternehmens knapp sind. Darum fallen über einen begrenzten Zeitraum auch mal Überstunden an. Mit dem neuen GAV ist erst ab 9,5 Stunden ein Lohnzuschlag fällig.
Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt bei 45 Stunden.
Anpassung der Mindestlöhne
Der neue GAV sieht eine stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne vor, welche die Preis- und Produktivitätsentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Bis 2018 sind das in der Deutsch- und der Westschweiz für Ungelernte 400 Franken und für Gelernte 250 Franken. Im Tessin bleiben die Löhne auf gleichem Niveau.
Integrieren Sie Temporärarbeitende in Ihre Personal-Entwicklungsstrategie
Wer temporär arbeitet, profitiert von subventionierter Weiterbildung. Der Anspruch bleibt nach dem letzten Einsatztag 12 Monate bestehen. Dadurch ist es möglich, auch während einer anschliessenden Festanstellung vom Weiterbildungsfonds temptraining zu profitieren. Ob CNC-Schulung, Workshop für Pflegefachleute, Sprachkurs oder Staplerführerschein, die Möglichkeiten sind vielfältig.
Haben Sie Fragen rund um den GAV Personalverleih? Oder benötigen Sie Verstärkung für Ihr Team? Wir sind gerne für Sie da. Hier geht’s zum GAV Personalverleih
Einleitung
Der GAV gilt als Meilenstein für die Personaldienstleistung. Er sorgt für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Temporärarbeitenden und bietet ihnen grosszügige Leistungen, insbesondere im Bereich der sozialen Sicherheit. Gleichzeitig lässt er die Flexibilität für die Unternehmen unberührt und stärkt damit den Arbeitsmarkt Schweiz. Durch den Weiterbildungsfonds temptraining leistet der GAV einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit von Temporärarbeitenden. Den Personaldienstleistern bringt der GAV deutlich vereinfachte administrative Prozesse und die ihnen zustehende Mitsprache in den Organen, welche die Temporärarbeit regeln.
Hauptvorteile für Personalverleiher
- Fairer Wettbewerb
- Funktionierendes Kontrollorgan zur Durchsetzung der Spielregeln
- Gleiche Regeln für alle
- Senkung Lohnsummengrenze (noch offen)
- Weniger Administration dank Harmonisierung im GAV (z.B. 1 % Abzug für alle Temporärarbeitenden)
- Mehr Flexibilität
Hauptvorteile für Temporärarbeitende
- Schutz (Mindestlöhne) + Soziale Sicherheit (BVG[2] + KTG[3])
- CHF 5000 für Weiterbildung + CHF 2300 für Lohnausfall
- Klare Rahmenbedingungen bestehen weiter
Hauptvorteile für Einsatzbetriebe
- Bessere Personalressourcenplanung und -entwicklung dank temptraining
- Mehr Flexibilität
- Planungssicherheit bis Ende 2018
GAV fördert Weiterbildung
Wer temporär arbeitet, profitiert von subventionierter Weiterbildung. Der Anspruch bleibt nach dem letzten Einsatztag 12 Monate bestehen. Dadurch ist es möglich, den Fonds auch während einer anschliessenden Festanstellung zu nutzen. Über 9‘000 Gesuche hat der Weiterbildungsfonds temptraining seit 2012 bewilligt und dabei 16 Mio. gutgesprochen: Ob CNC-Schulung, Workshop für Pflegefachleute, Sprachkurs oder Staplerführerschein, die Möglichkeiten sind vielfältig. Die Temporärbranche braucht qualifiziertes Personal, um die Bedürfnisse der Wirtschaft zu decken. Für die Temporärarbeitenden ist der Fonds eine Chance, arbeitsmarktfähig zu bleiben, sich weiterzuentwickeln oder neu zu orientieren. Und den Einsatzbetrieben bietet temptraining die Chance, auch die flexiblen Mitarbeitenden in die Personalentwicklungsstrategie einzubinden.