gav-personalverleih

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden Eben hat uns die Mitteilung erreicht, dass sich das Inkrafttreten der Allgemeinverbindlicherklärung und damit unseres neuen GAV Personalverleih verzögert. Der bestehende GAV gilt somit unverändert weiter. Die Allgemeinverbindlicherklärung für den neuen GAV tritt gemäss Aussagen des WBF-Generalsekretariats voraussichtlich am 1.5.2016 in Kraft. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Eben hat uns die Mitteilung erreicht, dass sich das Inkrafttreten der Allgemeinverbindlicherklärung und damit unseres neuen GAV Personalverleih verzögert.

Der bestehende GAV gilt somit unverändert weiter. Die Allgemeinverbindlicherklärung für den neuen GAV tritt gemäss Aussagen des WBF-Generalsekretariats voraussichtlich am 1.5.2016 in Kraft. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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