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Marion Moser und Sirio Pavan
Branch Managerin und CEO

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1. Das Arbeitszeugnis muss am letzten Arbeitstag vorliegen Ganz, ganz wichtig ist, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten, bevor Sie das Unternehmen verlassen. Wenn Sie erst einmal draussen sind, dann laufen Sie da nur noch hinterher. Darüber hinaus hinterlassen sie einen sehr schlechten Eindruck, wenn das Arbeitsverhältnis am 28. Februar endete, das Zeugnis aber mit 15. Mai datiert ist 2. Beim Trennungsgrund ist Schummeln üblich Wichtig ist, dass die Gründe für das Ausscheiden nachvollziehbar sind. So bleiben z.B. bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen aufgrund von Restrukturierungen oder Standortverlagerungen wenige Fragen offen. Um überzeugend zu sein, sollte die Begründung möglichst konkret ausfallen. 3. Die Leistungsbeurteilung Die meisten Streitereien entstehen nicht über die eigentlichen Tätigkeiten, sondern über die Beurteilungen. Problematisch ist auch, wenn die Autoren von Zeugnissen kreativ sind. Dies wirft bei der Lektüre nur Fragen und Zweifel auf. Z.B.: Sehr gut: XYZ erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Gut: XYZ erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Befriedigend: XYZ erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. 4. Die Verhaltensbeurteilung Auch bei der Verhaltensbeurteilung gibt es zweifelsfreie Formulierungen. Z.B.: Sehr gut: Das Verhalten von XYZ gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war stets vorbildlich. Gut: Das Verhalten von XYZ gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war vorbildlich. 5. Die Dankes- und Abschiedsformel Rein rechtlich ist ein Arbeitgeber zu keiner Dankes- und Bedauernsformel verpflichtet. Es macht aber einen sehr schlechten Eindruck, wenn diese Formel fehlt. Beispiel für einen Schlusssatz: XYZ verlässt das Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen zum 28. Februar 2015 aufgrund einer Standortverlagerung. Das bedauern wir sehr. Wir bedanken uns bei ihm für seine sehr guten Leistungen in der Vergangenheit und wünschen ihm in der Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. 6. Die meisten Arbeitnehmer schreiben ihr eigenes Zeugnis Viele Arbeitszeugnisse werden von den Mitarbeitern selbst verfasst. Oft wird der Mitarbeiter aufgefordert, selbst einen Vorschlag vorzulegen. Eine solche Chance darf sich natürlich niemand entgehen lassen. Nicht jeder Arbeitgeber ist bereit, viel Zeit in einen Mitarbeiter zu investieren, der das Unternehmen verlässt. Von daher ist es durchaus üblich, dass Arbeitnehmer eigene Vorschläge einreichen. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, da viele Arbeitnehmer nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen und die Vorschläge daher häufig problematisch ausfallen. 7. Lassen Sie das Zeugnis von einem Arbeitsrechtler prüfen Um nicht auf solche Feinheiten hereinzufallen, empfiehlt es sich das Arbeitszeugnis vor der Unterschrift von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. 8. Die Unterschrift Arbeitnehmer sollten darauf achten, wer das Arbeitszeugnis unterzeichnet. Wenn dies jemand „im Auftrag“ unterzeichne, ist dies suboptimal. Bei der Unterschrift gilt die Faustformel: Desto höher der Unterzeichner, desto wertiger das Arbeitszeugnis. Daher sollten Arbeitnehmer auch darauf achten, dass unter der Unterschrift auch noch Name und Funktion des Unterzeichners wiedergegeben werden. Ansonsten kann niemand nachvollziehen, wer das unterzeichnet hat. 9. Vorsicht bei der Sprache Lassen Sie das Arbeitszeugnis gründlich gegenlesen. Rechtschreib- und ähnliche Fehler sprechen gegen die Sorgfalt eines Kandidaten. Denn ein Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf ein fehlerfreies Zeugnis. Der Arbeitgeber kann eine Korrektur von Fehlern also nicht verweigern. Bei den Formulierungen ist weniger manchmal mehr. 10. Lassen Sie sich Zwischenzeugnisse ausstellen Bei jedem Vorgesetzen- oder Positionswechsel bietet sich die Chance ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Mindestens aber empfiehlt es sich alle 2 – 3 Jahre ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie arbeiten 20 Jahre beim gleichen Unternehmen und haben nie ein Zwischenzeugnis verlangt. 19 Jahre lang werden Sie in den höchsten Tönen gelobt. Im zwanzigsten Jahr wechselt Ihr Vorgesetzter mit dem Sie sich überhaupt nicht verstehen und erhalten desshalb die Kündigung. In vielen Fällen erhalten die Kandidaten ein entsprechendes Zeugnis über das letzte Jahr. Die vorherigen 19 Jahre sind verloren gegangen! So, mit diesen nützlichen Tipps und Tricks werden Sie beim nächsten Arbeitszeugnis gut vorbereitet sein. In diesem Sinne, bis bald und liebe Grüsse Quellangaben: http://news.efinancialcareers.com/c…
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