Stellenmeldepflicht 2022

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Im Jahr 2022 fallen fünf zusätzliche Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Zudem werden alle Berufsarten, die 2021 meldepflichtig waren, auch 2022 der Meldepflicht unterliegen. Bei all diesen Berufen bestand eine Arbeitslosenquote von mindestens 5% zwischen Oktober 2020 und September 2021. Die neue Liste ist auf arbeit.swiss publiziert. Sind Sie unsicher, ob eine Stelle der Meldepflicht unterliegt? Melden Sie sich unter 052 269 23 23, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Liebe Mitarbeiter/Innen Gerne informieren wir euch bzgl. Lohnzahlung im Dezember 2021. Das Salär bis 19.12.2021 inkl. 13. Monatslohn wird am 20.12.2021 überwiesen. WICHTIG: die Stundenrapporte müssen bis am 20.12.2021 08.00 Uhr bei uns eingetroffen sein. Das Salär vom 20.12.2021 bis 31.12.2021 wird am 05.01.2022 überwiesen. Auch informieren wir euch, dass wir vom 24.12.2021 bis 02.01.2022 Betriebsferien haben. Ab dem 03.01.2022 sind wir wieder wie gewohnt für euch da. An dieser Stelle danken wir allen für den tollen geleisteten Einsatz und wünschen besinnliche und frohe Festtage.