Stellenmeldepflicht ab 5% Arbeitslosenquote

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Die Stellenmeldepflicht wurde am 1. Juli 2018 für Berufe ab 8% Arbeitslosenquote eingeführt. Auf den 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten gemäss Artikel 53a der Arbeitsvermittlungsverordnung auf die Arbeitslosenquote von 5 Prozent gesenkt. In der Liste der Berufsarten ist festgehalten, welche Berufsarten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 meldepflichtig sind. Hier finden Sie ausserdem weitere nützliche Informationen.

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Über 300‘000 Menschen unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Damit ist er der grösste GAV in der Schweiz. Sein Abschluss im Jahr 2012 war für die Temporärbranche ein Meilenstein.