Stellenmeldepflicht ab 1. Juli 2018

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Adato unterstützt Sie tatkräftig und übernimmt für Sie die gesamte Bürokratie. Einfach und unkompliziert.

Wir haben für Sie das wichtigste zusammen gestellt:

  1. Die Stellenmeldepflicht wird auf den 1. Juli 2018 eingeführt
  2. Unternehmen melden dem RAV alle Stellen in Berufsarten mit 8% Arbeitslosigkeit. Eine Liste der Berufsarten finden Sie hier
  3. Die Schwellenwerte betreffend Stellenmeldepflicht sind in dieser Liste aufgeführt hier
  4. Es besteht ein öffentliches Publikationsverbot. Dieses gilt für 5 Arbeitstage nach Meldung beim RAV
  5. Innert 3 Arbeitstagen meldet das RAV den Unternehmen die ersten Kandidaten/Innen
  6. Nach Rückmeldung des Arbeitgebers an das RAV wird eine Entscheidung über eine Anstellung getroffen.
  7. Erst nach diesem Prozess und falls niemand über das RAV eingestellt werden konnte, darf die Stelle öffentlich publiziert werden

Erklärvideo: Was bedeutet die Stellenmeldepflicht für Stellensuchende und Arbeitgeber?

 

Beschäftigen Sie Personal das von der Stellenmeldepflicht betroffen ist? Melden Sie uns die zu besetzende Stelle und wir kümmern uns um den Rest. Unser Team berät und unterstützt Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Stellenmeldepflicht. Rufen Sie uns einfach an:

Telefon +41 52 269 23 23

 

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