Lohnverhandlung: was beachten?

Zehn Tipps um bei der Gehaltsverhandlung zu punkten:

Beim Vorstellungsgespräch, beim Jahresgespräch oder beim Gehaltsgespräch wird jede(r) früher oder später mit der Frage nach seinen/ihren Lohnvorstellungen konfrontiert. Diese Frage verunsichert viele. 10 Tipps, wie man diese Verhandlung gut meistert:

1. Sich eine Strategie zurechtlegen

Beim Vorstellungsgespräch ist es wichtig, dass Sie in Lohnverhandlungen den richtigen Moment abwarten. Am besten warten Sie, bis Sie nach Ihren Lohnvorstellungen gefragt werden. Meistens macht es einen schlechten Eindruck, wenn man im Vorstellungsgespräch von sich aus auf den Lohn zu sprechen kommt. Nur, wenn die Gehaltsfrage gar nicht angesprochen wird, sollte nachgefragt werden. Werden Sie sehr früh im Gespräch nach ihren Gehaltsvorstellungen gefragt, können Sie sagen, dass Sie vorher noch etwas ausführlicher über die Stelle und Ihre Aufgaben sprechen möchten, bevor Sie sich festlegen

2. Sich vor den Lohnverhandlungen informieren

Die Lohnfrage wird früher oder später in jedem Bewerbungsgespräch angesprochen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eine Vorstellung darüber haben, wie Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche aussehen. Zusätzlich sollte Ihnen auch bewusst sein, welcher Lohn für die betreffende Stelle normal ist. Was sind die Mindestlöhne? Ist ein Mindestlohn im GAV festgelegt? Wie hoch ist der Durchschnittslohn in dieser Branche? Es lohnt sich auch, sich über das Unternehmen zu informieren: Löhne sind auch von der Grösse der Firma und der Finanzlage abhängig. Wenn nach Ihren Lohnvorstellungen gefragt wird, können Sie dann eine Bandbreite angeben, also z.B: „Ich habe mich über die Branche Informiert und sehe meinen Lohn zwischen 70’000 und 80’000 Franken pro Jahr.“

3. Den eigenen Wert kennen

Im Vorstellungsgespräch sollten Sie ihre für die betreffende Stelle relevanten Fähigkeiten und Erfahrungen kennen und im Gespräch auch überzeugend darstellen können. Am besten bereiten Sie sich mit einer schriftlichen Bestandesaufnahme auf das Gespräch vor. So können Sie ihrem Vorgesetzten zeigen, dass Sie einen Mehrwert für das Unternehmen bieten können und deshalb auch den von Ihnen gewünschten Lohn wert sind

4. Individuelle Erfolge nachweisen

Beim Jahresgespräch zeigen Sie auf, wie sich Ihr Verantwortungsbereich erweitert hat oder welche Projekte Sie erfolgreich beendet haben. Hierzu können Sie zur Unterstützung Ihrer Argumente etwa den Arbeitsvertrag, Zielvereinbarungen oder Protokolle von Mitarbeitergesprächen heranziehen

5. Nebenleistungen aushandeln

Bei gewissen Jobs können Sie auch versuchen, Nebenleistungen zusätzlich zum Grundgehalt auszuhandeln. Dazu gehören z.B. Firmenwagen, Umzugsspesen, Zusatzversicherungen, Bonuszahlungen oder Reisespesen

6. Nicht zu viel und nicht zu wenig fordern

Zu viel Gehalt zu fordern ist ebenso falsch wie zu wenig. Eine zu tiefe Forderung wird oft als mangelndes Selbstvertrauen ausgelegt, während zu hohe Gehaltsforderungen schlechte Vorbereitung und unzureichende Information Ihrerseits suggerieren

7. Selbstbewusst auftreten

Wenn Sie im Vorstellungsgespräch Ihre Lohnvorstellungen anbringen, sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht zu grosse Unsicherheiten zeigen. Eine leise Stimme, gesenkter Blick und vorsichtige Formulierungen wie „vielleicht“ oder „könnten Sie sich vorstellen…“ zeigen Ihrer Vorgesetzen, dass Sie Ihrer Sache nicht sicher sind. Am besten ist, wenn Sie vor dem Gespräch üben, wie Sie ihre Forderung formulieren und vor dem Spiegel versuchen, Ihre Körpersprache unter Kontrolle zu bringen. Allerdings ist es auch kontraproduktiv, wenn Sie sich selber überschätzen. Zu hohe Forderungen oder Versuche, sich besser darzustellen als alle anderen, wird Sie eher ins Abseits katapultieren

8. Der richtige Zeitpunkt

Timing ist die halbe Miete! Generell gilt es, einen Termin zur Gehaltsverhandlung zu vereinbaren, damit beide Parteien sich auf das Gespräch vorbereiten können. Achten Sie darauf, dass Sie ihren Chef in einer Phase ansprechen, in der er ausreichend Zeit hat und nicht zu stark unter Stress steht. Der Anlass kann das Jahresgespräch oder die Übernahme eines anspruchvollen Projekts sein. Auch gibt es in manchen Unternehmen festgelegte Zeitspannen, innerhalb derer Gehaltsrunden stattfinden

9. Hartnäckig bleiben

Lassen Sie sich keine Unsicherheit in der Gehaltsverhandlung anmerken. Wenn Sie die Argumente auf Ihrer Seite haben, können Sie diese auch selbstbewusst vertreten. Wenn nach dem Gespräch die ausgehandelte Gehaltserhöhung oder Zusatzleistungen nicht realisiert werden, fragen Sie höflich, aber bestimmt nach, und suchen Sie ein zweites Gespräch

10. Dont’s: Privatausgaben, besser verdienende Kollegen und Kündigung

Die allerwichtigsten Punkte: Führen Sie KEINESFALLS privaten Gründe oder besser verdienende Kollegen in einer Gehaltsverhandlung an – hier geht es ausschliesslich um berufliche Aspekte und Ihre persönliche Leistung. Drohen Sie Ihrem Vorgesetzten auch nicht mit einer Kündigung, falls Sie keine Gehaltserhöhung bekommen. Das kann sich negativ auf die Zusammenarbeit und die Stimmung im Team auswirken

So, mit diesen Tipps werden Sie die nächste Gehaltsverhandlung erfolgreich meistern! In diesem Sinne, viel Erfolg und bis zum nächsten mal.

Quellen: karriere-journal.monster.ch, content.jobagent.ch, berufszentrum.de, careerservices.uzh.ch, jobundkarriereblog.ch, studis-online.de, David Krähenbühl

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Wie angle ich mir den richtigen Job?1. Das Arbeitszeugnis muss am letzten Arbeitstag vorliegen Ganz, ganz wichtig ist, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten, bevor Sie das Unternehmen verlassen. Wenn Sie erst einmal draussen sind, dann laufen Sie da nur noch hinterher. Darüber hinaus hinterlassen sie einen sehr schlechten Eindruck, wenn das Arbeitsverhältnis am 28. Februar endete, das Zeugnis aber mit 15. Mai datiert ist 2. Beim Trennungsgrund ist Schummeln üblich Wichtig ist, dass die Gründe für das Ausscheiden nachvollziehbar sind. So bleiben z.B. bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen aufgrund von Restrukturierungen oder Standortverlagerungen wenige Fragen offen. Um überzeugend zu sein, sollte die Begründung möglichst konkret ausfallen. 3. Die Leistungsbeurteilung Die meisten Streitereien entstehen nicht über die eigentlichen Tätigkeiten, sondern über die Beurteilungen. Problematisch ist auch, wenn die Autoren von Zeugnissen kreativ sind. Dies wirft bei der Lektüre nur Fragen und Zweifel auf. Z.B.: Sehr gut: XYZ erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Gut: XYZ erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Befriedigend: XYZ erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. 4. Die Verhaltensbeurteilung Auch bei der Verhaltensbeurteilung gibt es zweifelsfreie Formulierungen. Z.B.: Sehr gut: Das Verhalten von XYZ gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war stets vorbildlich. Gut: Das Verhalten von XYZ gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war vorbildlich. 5. Die Dankes- und Abschiedsformel Rein rechtlich ist ein Arbeitgeber zu keiner Dankes- und Bedauernsformel verpflichtet. Es macht aber einen sehr schlechten Eindruck, wenn diese Formel fehlt. Beispiel für einen Schlusssatz: XYZ verlässt das Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen zum 28. Februar 2015 aufgrund einer Standortverlagerung. Das bedauern wir sehr. Wir bedanken uns bei ihm für seine sehr guten Leistungen in der Vergangenheit und wünschen ihm in der Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. 6. Die meisten Arbeitnehmer schreiben ihr eigenes Zeugnis Viele Arbeitszeugnisse werden von den Mitarbeitern selbst verfasst. Oft wird der Mitarbeiter aufgefordert, selbst einen Vorschlag vorzulegen. Eine solche Chance darf sich natürlich niemand entgehen lassen. Nicht jeder Arbeitgeber ist bereit, viel Zeit in einen Mitarbeiter zu investieren, der das Unternehmen verlässt. Von daher ist es durchaus üblich, dass Arbeitnehmer eigene Vorschläge einreichen. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, da viele Arbeitnehmer nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen und die Vorschläge daher häufig problematisch ausfallen. 7. Lassen Sie das Zeugnis von einem Arbeitsrechtler prüfen Um nicht auf solche Feinheiten hereinzufallen, empfiehlt es sich das Arbeitszeugnis vor der Unterschrift von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. 8. Die Unterschrift Arbeitnehmer sollten darauf achten, wer das Arbeitszeugnis unterzeichnet. Wenn dies jemand „im Auftrag“ unterzeichne, ist dies suboptimal. Bei der Unterschrift gilt die Faustformel: Desto höher der Unterzeichner, desto wertiger das Arbeitszeugnis. Daher sollten Arbeitnehmer auch darauf achten, dass unter der Unterschrift auch noch Name und Funktion des Unterzeichners wiedergegeben werden. Ansonsten kann niemand nachvollziehen, wer das unterzeichnet hat. 9. Vorsicht bei der Sprache Lassen Sie das Arbeitszeugnis gründlich gegenlesen. Rechtschreib- und ähnliche Fehler sprechen gegen die Sorgfalt eines Kandidaten. Denn ein Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf ein fehlerfreies Zeugnis. Der Arbeitgeber kann eine Korrektur von Fehlern also nicht verweigern. Bei den Formulierungen ist weniger manchmal mehr. 10. Lassen Sie sich Zwischenzeugnisse ausstellen Bei jedem Vorgesetzen- oder Positionswechsel bietet sich die Chance ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Mindestens aber empfiehlt es sich alle 2 – 3 Jahre ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie arbeiten 20 Jahre beim gleichen Unternehmen und haben nie ein Zwischenzeugnis verlangt. 19 Jahre lang werden Sie in den höchsten Tönen gelobt. Im zwanzigsten Jahr wechselt Ihr Vorgesetzter mit dem Sie sich überhaupt nicht verstehen und erhalten desshalb die Kündigung. In vielen Fällen erhalten die Kandidaten ein entsprechendes Zeugnis über das letzte Jahr. Die vorherigen 19 Jahre sind verloren gegangen! So, mit diesen nützlichen Tipps und Tricks werden Sie beim nächsten Arbeitszeugnis gut vorbereitet sein. In diesem Sinne, bis bald und liebe Grüsse Quellangaben: http://news.efinancialcareers.com/c…