Wiederinkraftsetzung und Änderung der AVE des GAV Personalverleih

Der Bundesratsbeschluss über die Wiederinkraftsetzung und Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV Personalverleih ist publiziert und die AVE tritt per 1. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 in Kraft. Wir sind zuversichtlich, dass die Allgemeinverbindlicherklärung des erneuerten GAVP rechtzeitig bis Ende Juni 2021 erfolgen wird. Weitere Informationen

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Um mehr geringqualifizierte Temporärarbeitende zu einer Weiterbildung zu motivieren, vergibt temptraining Weiterbildungsgutscheine im Wert von je 1000 Franken. Die Gutscheine können für alle Weiterbildungen auf der Kursplattform weiterbildung.swiss/temptraining eingesetzt werden, die sich derzeit noch im Aufbau befindet. Für das Pilotprojekt werden insgesamt 4000 Weiterbildungsgutscheine abgegeben. Die Hälfte davon sind mit einem Hinweis auf eine Beratungshotline versehen und können ebenfalls für eine Beratung eingesetzt werden. Der Weiterbildungsfonds temptraining hat das Ziel, die Arbeitsmarktfähigkeit von geringqualifizierten Temporärarbeitenden zu fördern und unterstützt Weiterbildungen, die bestimmten Förderkriterien von temptraining entsprechen. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter folgenden Link: https://alice.ch/de/temptraining/