Höhere Beiträge an Weiterbildungen per 1.1.2020
Am 1. Januar 2020 tritt das neue Reglement in Kraft. Zum neuen Reglement.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen alle Neuerungen:
1. Einführung neuer Beiträge an Kurskosten / Leistungsanspruch für Kurskosten
CHF 1000 bei 176 Stunden (bisher CHF 500)
CHF 2000 bei 352 Stunden (bisher CHF 1000)
CHF 3000 bei 528 Stunden (bisher CHF 2000)
CHF 4000 bei 704 Stunden (gleichbleibend)
CHF 5000 bei 880 Stunden (gleichbleibend)
Hinweis: Diese Beiträge werden nicht angepasst bei bereits bestehenden Anspruchsfristen. Bei bestehenden Anspruchsfristen gelten die bisherigen Stufen gem. bisherigem Reglement vom 1. April 2019. Erst nach Ablauf einer bestehenden Anspruchsfrist und einem Nachweis für eine neue Anspruchsfrist gelten die neuen Beiträge je Stufe.
2. Selbstbehalt
Es wird kein Selbstbehalt mehr verrechnet.
Hinweis: Der Selbstbehalt gem. Art. 18 Abs. 5 al. 2 des alten Reglements gilt weiterhin bei bereits bestehenden Anspruchsfristen. Erst nach Ablauf der bestehenden Anspruchsfrist und einem Nachweis für eine neue Anspruchsfrist entfällt dieser.
3. Lohnausfallentschädigung
Es wird keine Lohnausfallentschädigung bei Online- oder Fernkursen gutgesprochen.
4. Webportal
Im Jahr 2020 wird ein Webportal zur Verfügung gestellt. Darüber werden neu die Gesuche eingereicht. Die Gesuche können weiterhin durch Temporärmitarbeitende oder Personalvermittler eingereicht werden.
5. Einreichefrist für Gesuche
Das Gesuch muss vor Kursbeginn, bis 23.59 Uhr des Vortages, eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche werden abgelehnt.
Den neuen temptraining Flyer können Sie hier downloaden oder bestellen. Alle Infos finden Sie hier.