Für einen besseren Schutz von Temporärarbeitenden: Der GAV Personalverleih wird für drei Jahre erneuert
Die Sozialpartner haben eine Vereinbarung zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih (GAV PV) für einen Zeitraum von drei Jahren unterzeichnet. Die erzielten Erfolge des GAV im Bereich der Arbeitsbedingungen, der Sozialversicherungen und der Entlohnung können somit beibehalten werden. Hinzu kommen Lohnerhöhungen und ab 2023 Mindestlöhne in allen derzeit ausgeschlossenen Sektoren. weiterlesen…