Wiederinkraftsetzung und Änderung der AVE des GAV Personalverleih

Wiederinkraftsetzung und Änderung der AVE des GAV Personalverleih

, Sirio Pavan

Der Bundesratsbeschluss über die Wiederinkraftsetzung und Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV Personalverleih ist publiziert und die AVE tritt per 1. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 in Kraft. Wir sind zuversichtlich, dass die Allgemeinverbindlicherklärung des erneuerten GAVP rechtzeitig bis Ende Juni 2021 erfolgen wird. Weitere Informationen

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