Stellenmeldeplicht 2023

Stellenmeldeplicht 2023

, Sirio Pavan

Die neue Liste mit den Berufsarten, die ab dem 1. Januar 2023 meldepflichtig sind, wurde auf www.arbeit.swiss publiziert.

Zu diesem Zweck wurde eine neue Unterseite «Stellenmeldeplicht ab 2023» aufgeschaltet. Nachdem die Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2021 und 2022 aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit erweitert wurde, fallen im Jahr 2023 wieder deutlich weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht (entsprechende Liste im Anhang).

Die Liste steht noch unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welcher voraussichtlich diesen Monat erfolgen wird.

Mit dem ab Mitte November zur Verfügung stehenden Check-Up 2023 können Sie einfach und schnell prüfen, ob eine Stelle meldepflichtig ist.

Wir hoffen, Ihnen damit dienen zu können.

Beste Grüsse

Quelle: swissstaffing

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