Neue Mindestlöhne GAV Personalverleih
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Sirio Pavan
Per 1. Dezember 2022 (Ungelernte, Tessin) bzw. 1. Januar 2023 treten im GAV Personalverleih neue Mindestlöhne in Kraft. Ab dem 1. Januar 2023 gelten neu auch in den ausgenommenen Branchen (chemisch-pharmazeutische Industrie, Maschinenindustrie, graphische Industrie, Uhrenindustrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, öffentlicher Verkehr) vollumfänglich die GAVP Mindestlöhne bzw. die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des allfällig betroffenen nicht-ave GAV im Anhang 1 des GAVP.
Für weiterführende Informationen, wenden Sie sich bitte an Sirio Pavan, Inhaber, unter 052 269 23 22.
Herzlichst Euer Adato-Team