GAV Personalverleih per 01.03.2024 allgemeinverbindlich erklärt
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Sirio Pavan
Der AVE-Beschluss des Bundesrats für die Erneuerung des GAV Personalverleih liegt nun vor. Dies bedeutet, dass der neue GAV Personalverleih 2024-27 per 1. März 2024 allgemeinverbindlich erklärt wird. Die Bestimmungen des neuen GAVP und insbesondere die neuen Mindestlöhne 2024 und der neue GAVP-Beitrag (AN: 0,4% / AG: 0,4%) werden per 1. März 2024 umgesetzt. Hier gehts zu den aktuellen GAV-Personalverleih-Informationen.